Private Krankenzusatzversicherung
Ambulante Zusatz versicherung
Die Leistungen variieren - je nach Anbieter und gewähltem Tarif - zum Teil erheblich. Es lassen sich beispielsweise die vollständige Kostenerstattung der Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichern. Sofern die Erstattung auch über die GKV-Regelsätze hinaus erfolgt, besteht ein privatärztlicher Status. Ebenfalls können Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung oder Brillen bzw. Kontaktlinsen versichert werden.
Stationäre Zusatz versicherung
Neben dem Ein- oder Zwei-Bettzimmer, kann mit diesem Baustein vor allem der Chefarzt mitversichert werden. Der Chefarzt dient dabei als stellvertretender Begriff für die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Innerhalb der GKV erfolgt die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch den Belegarzt. Bei der Auswahl geeigneter Tarife empfiehlt es sich, nur die Tarife zu vergleichen, die auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus leisten. Insbesondere bei komplizierten Behandlungen, lohnt es sich für eine bestmögliche Genesung einen Spezialisten aufzusuchen. Diese rechnen jedoch häufig auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung ab. Wurde beispielsweise der Chefarzt nur bis zum 3,5-fachem Satz der Gebührenordnung versichert, drohen empfindliche Eigenanteile
Zahnzusatz versicherung
Der Leistungskatalog der GKV wurde vor allem in diesem Segment stark beschnitten. Die GKV leistet in Abhängigkeit zur gestellten Diagnose nur noch einen Festzuschuss. Wünschen Sie eine hochwertigere Ausführung für den Zahnersatz, sind erhebliche Zuzahlungen zu leisten. Die meisten Versicherer bieten die Tarife ohne Altersrückstellungen an. Dadurch steigt der Beitrag im Alter, da die Wahrscheinlichkeit Leistungen in Anspruch zu nehmen zunimmt. Sofern die Krankenversicherung den Beitrag anpasst, kann der Kunde ohne Nachteile diese wechseln, da kein Verlust der Altersrückstellungen droht. Gesundheitsfragen fallen bei einem Wechsel erneut an, jedoch kann beantragt werden, dass die Wartezeit entfällt
Kranken-tagegeld
Der Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall für sechs Wochen den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Anschließend leistet die GKV ein Krankengeld für maximal 78 Wochen. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige oder Freiberufler können ein Krankengeld über die GKV beziehen, sofern diese den normalen Beitragssatz zahlen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Je nach Steuerklasse und ob Kinder vorhanden sind, entsteht ein deutlicher Einkommensausfall. Als Faustregel gilt: je höher das Nettoeinkommen, desto höher die Lücke, da es einen Höchstbetrag für den Bezug von Krankengeld gibt.