Die Rürup-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersabsicherung. Dieses Modell soll gemeinsam mit der gesetzlichen Rente die Grundlage für ein finanzielles Auskommen im Alter bilden. Festgehalten ist dies im Alterseinkünftegesetz 2005. Während der Staat die Beiträge zur Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich fördert, müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.
Besonders zu empfehlen ist die Rürup-Rente für
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung an einige Bedingungen geknüpft. So dürfen Rürup- Produkte ausschließlich als Rente und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden. Die Rürup-Rente ist
Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den gesetzlichen Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
Abzugsfähige Sonderausgaben sind Beiträge von jährlich bis zu 25.639 EUR (bei Verheirateten bis zu 51.278 EUR), abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Abziehbarkeit der Beiträge ist für den Übergangszeitraum von 2005 bis 2024 eingeschränkt. Während der Staat die Basis-Rente in der Ansparphase steuerlich fördert, müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.